Hochwasserhilfe im Landkreis Göppingen

Landratsamt ruft über zwei Spendenaktionen weiterhin zur Hilfe für Betroffene auf. Auszahlungen erhöht und neu auch für Vereine, Gaststätten und Selbständige.

Die Hochwasserhilfe wurde auf weitere Betroffene ausgeweitet. Auszahlungen für Privathaushalte werden bei entsprechender Schadenssumme auf 1000 Euro erhöht und aufgestockt. Betroffene sind zur Antragstellung aufgerufen.

Das Logo der gemeinschaftlichen Spendenaktion: Ein Herz mit dem Titel "Hochwasser-Hilfe". Darunter der Aufruf: "Jetzt Spenden!"

Für Betroffene: Antragsverfahren

Nach dem Starkregen- und Hochwasserereignis vom ersten Juni-Wochenende hat das Landratsamt Göppingen zur Unterstützung für Betroffene aufgerufen. Aufgrund des erfreulich großen Spendeneingangs sowie des bisherigen Antragsaufkommens konnten zwischenzeitlich die Auszahlungssummen für private Haushalte bei entsprechender Schadenssumme auf 1.000 Euro erhöht werden.

Dies gilt, wiederum bei entsprechender Schadenssumme, auch rückwirkend, sodass bereits ausgezahlte Soforthilfen durch das Landratsamt Göppingen automatisch aufgestockt werden.
 
Das Landratsamt Göppingen ruft Betroffene des Hochwassers zur Antragstelllung im Rahmen der Hochwasserhilfe auf. Neu ist eine Antragstellung auch durch Vereine, Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten sowie Selbständige möglich. In diesen Fällen ist eine Auszahlungssumme von bis zu 3.000 Euro möglich, wobei maximal die Hälfte des Schadens ersetzt werden kann.

Anträge zum Download

Vom Hochwasser betroffene Privathaushalte sowie Vereine, Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten und Selbständige können über entsprechende Antragsformulare eine einmalige finanzielle Soforthilfe (Geldbetrag) des Landratsamts Göppingen beantragen. Die Antragsformulare stehen unten zum Download bereit und sind ausgefüllt beim jeweiligen Rathaus vor Ort abzugeben. Nach Überprüfung der Daten auf Richtigkeit wird das Formular von der Stadt bzw. Gemeinde an das Landratsamt Göppingen weitergeleitet.

Antragsberechtigt sind Betroffene in Härtefällen. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt zunächst maßgeblich die Schadenshöhe, wobei hier grundsätzlich ab einem Schaden von 1.000 € von einer Antragsberechtigung ausgegangen werden kann.

Das Landratsamt priorisiert eingehende Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit und sozialen Faktoren. Aufgrund des begrenzten Spendenbudgets kann keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall gemacht werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht.

Für Bürgerinnen und Bürger: Spendenmöglichkeiten

Der Landkreis Göppingen ruft weiterhin dazu auf, Betroffenen mit einer Spende zu helfen. Hierzu wurden folgende Spendenkonten eingerichtet:

  1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
    Landkreis Göppingen
    THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
    DE67 6105 0000 0049 1497 57
    Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
  2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
    Spendenkonto Hochwasser
    DE72 6025 0010 0015 2229 14
    Verwendungszweck: Spende

    Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Für das Spendenkonto des Landkreises Göppingen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Bürgeranfragen

E-Mail: hochwasserhilfe@lkgp.de

Presseanfragen

Simon Gottowik
Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation
Persönlicher Referent des Landrats / Pressestelle
Telefon: 07161 202-1002E-Mail: s.gottowik@lkgp.de

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