Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung

Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch mit Online-Termin möglich

Vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch nach vorheriger Buchung eines Online-Termins möglich. Dies soll sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden nicht unnötig lange in der Führerscheinstelle vor Ort warten müssen oder bei einem krankheitsbedingten Ausfall nicht bedient werden können. Ein Besuch der Führerscheinstelle ohne Online-Termin ist nicht möglich. Online-Termine können ausschließlich auf der Homepage unter www.lkgp.de/online-terminreservierung reserviert werden.

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Wenn Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie dafür einen gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (LKW). Außerdem müssen Sie die Grundqualifikation beziehungsweise die Weiterbildung nachweisen.

Informationen

Sie sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten. Hierfür müssen Sie sich an eine anerkannten Ausbildungsstätte wenden. Sie können eine Weiterbildung in bis zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufteilen. Zum Abschluss erhalten Sie jeweils eine Teilnahmebescheinigung.

Die Teilnahmebescheinigungen müssen Sie dann mit einem entsprechenden Antrag und einem biometrischen Lichtbild bei der Führerscheinstelle einreichen.

Als Nachweis der regelmäßigen Weiterbildung trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein, d.h. es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

Gebühren

Der Eintrag der "Schlüsselzahl 95" kostet 28,60 EUR. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Ausstellung des neuen Führerscheinsdokuments und gegebenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis.

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