Online-Terminreservierung bei der Führerscheinstelle

Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch mit Online-Termin möglich

Vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch nach vorheriger Buchung eines Online-Termins möglich. Dies soll sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden nicht unnötig lange in der Führerscheinstelle vor Ort warten müssen oder bei einem krankheitsbedingten Ausfall nicht bedient werden können. Ein Besuch der Führerscheinstelle ohne Online-Termin ist nicht möglich. Online-Termine können ausschließlich auf dieser Seite reserviert werden.

Zur Online-Terminreservierung 

Sollte derzeit kein Termin zur Verfügung stehen, dann versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt nochmals.
Krankheitsbedingt werden Termine jeweils nur für die laufende Woche und weitere Zusatztermine täglich zur Verfügung gestellt.

Mit einem Termin minimieren Sie Ihre Wartezeit

Benötigen Sie z. B. einen Internationalen Führerschein, einen Ersatz-Führerschein oder die Verlängerung Ihres Führerscheins und möchten keine lange Wartezeit in Kauf nehmen? - Dann vereinbaren Sie mit wenigen Mausklicks online einen Termin für Ihren Besuch bei der Führerscheinstelle in Göppingen.

So funktioniert die Online-Terminvereinbarung:

  • Über den unten angeführten Link gelangen Sie zur Terminreservierung
  • Sie wählen ein Datum (max. 30 Tage im Voraus) und anschließend die gewünschte Uhrzeit aus
  • Sie erfassen Ihren Namen und Ihre E-Mailadresse
  • Nach Akzeptieren der Datenschutzbestimmungen und Abschluss der Reservierung erhalten Sie eine E-Mail-Nachricht mit Aktivierungslink
  • Über den Aktivierungslink müssen Sie innerhalb von 12 Stunden den Termin nochmals bestätigen
  • Im Anschluss erhalten Sie eine weitere E-Mail-Nachricht mit einer Wartenummer
  • In dem Wartebereich der Führerscheinstelle/Zulassungsstelle wird Ihre Wartenummer mit einer deutlich kürzeren Wartezeit automatisch über unser Aufrufsystem aufgerufen

Termin reservieren

Bitte beachten Sie, dass im Bereich Wiedererteilung individuelle Beratungstermine sowie Termine zur Akteneinsicht nach wie vor nur telefonisch vereinbart werden können.