Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch mit Online-Termin möglich

Vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch nach vorheriger Buchung eines Online-Termins möglich. Dies soll sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden nicht unnötig lange in der Führerscheinstelle vor Ort warten müssen oder bei einem krankheitsbedingten Ausfall nicht bedient werden können. Ein Besuch der Führerscheinstelle ohne Online-Termin ist nicht möglich. Online-Termine können ausschließlich auf der Homepage unter www.lkgp.de/online-terminreservierung reserviert werden.

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Die Neuerteilung können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist beantragen.

Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.

Gleichzeitig kann dann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0 - Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.

Mitzubringende Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild

Gebühren

Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.

Antrag

Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis, Erteilung einer Fahrerlaubnis, Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (188,1 KB)

Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.