Hochwasserhilfe im Landkreis Göppingen

Landratsamt ruft über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Betroffene auf. Haushalte können Anträge stellen.

Pressemitteilung, 06.06.2024, aktualisiert 21.06.2024 - Schäden an Häusern und Fahrzeugen, zerstörte Gegenstände: Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers vom ersten Juni-Wochenende tritt immer deutlicher zutage. Das Landratsamt Göppingen ruft deshalb zur Unterstützung für Betroffene in Härtefällen auf.

Das Logo der gemeinschaftlichen Spendenaktion: Ein Herz mit dem Titel "Hochwasser-Hilfe". Darunter der Aufruf: "Jetzt Spenden!"

Dabei zählt jede Hilfe, die Betroffene bekommen können. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu helfen:

  1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
    Landkreis Göppingen
    THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
    DE67 6105 0000 0049 1497 57
    Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
  2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
    Spendenkonto Hochwasser
    DE72 6025 0010 0015 2229 14
    Verwendungszweck: Spende

    Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Für das Spendenkonto des Landkreises Göppingen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Antragsverfahren

Vom Hochwasser betroffene Haushalte können über ein Antragsformular (162,9 KB), das online beim Landratsamt Göppingen zur Verfügung steht und auch über kreisangehörige Städte und Gemeinden verfügbar gemacht wird, eine einmalige Soforthilfe (Geldbetrag) beantragen. Dazu muss das Formular ausgefüllt und im Rathaus der entsprechenden Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Nach Überprüfung der Daten auf ihre Richtigkeit wird das Formular von der Stadt bzw. Gemeinde an das Landratsamt Göppingen weitergeleitet. Antragsberechtigt sind Privathaushalte in Härtefällen. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt zunächst maßgeblich die Schadenshöhe, wobei hier grundsätzlich ab einem Schaden von 1.000 € von einer Antragsberechtigung ausgegangen werden kann.
 
Das Landratsamt priorisiert die Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit (Schadenshöhe). Auch soziale Faktoren können bei der Priorisierung Berücksichtigung finden. Die Soforthilfe wird nach erfolgter Prüfung per Überweisung an die betroffenen Haushalte zeitnah ausbezahlt. Das Landratsamt rechnet mit einer hohen Anzahl von Anträgen mit starker Betroffenheit und kann daher keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall machen.

Bürgeranfragen

E-Mail: hochwasserhilfe@lkgp.de

Presseanfragen

Simon Gottowik
Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation
Persönlicher Referent des Landrats / Pressestelle
Telefon: 07161 202-1002E-Mail: s.gottowik@lkgp.de

Weitere Informationen