Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren

Erläuterungen

Wenn sich Ihre Wohnadresse oder die Anschrift einer Firma ändert, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.

Sie sind aus einem Landkreis zugezogen?
Weitere Informationen finden Sie hier:
Umschreibung von außerhalb des Landkreises ohne Halterwechsel

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder Reisepass mit neuen Anschrift und/oder die Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt, sofern die neue Anschrift nicht in den Ausweispapieren eingetragen ist
  • bei Firmen aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
  • Fahrzeugpapiere ausgestellt vor dem 01.Oktober 2005: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müssen vorgelegt werden

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail