Privatwald / Förderung
Privatwald
Privatwald
Beratung
Für Privatwaldbesitzende bietet das Forstamt eine kostenlose und unverbindliche Beratung an. Ihr örtlich zuständiger Revierleiter berät Sie gerne vor Ort im Wald und gibt Antworten zu forstlichen Fragen.
Das Angebot der kostenfreien Beratung umfasst:
- Einzelberatung vor Ort
- Beratung bei Maßnahmen der Waldpflege und Holzvermarktung
- Informationsveranstaltungen
Darüber hinaus werden im Waldkalender jährlich zahlreiche Fortbildungen und Veranstaltungen für den Privatwald angeboten.
Betreuung
Fallweise Betreuung über die Privatwald-Vereinbarung
Verschiedene Tätigkeiten können im Rahmen der fallweisen Betreuung zu entsprechenden Kostenbeiträgen in Anspruch genommen werden. Die fallweise Betreuung wird vom Land gefördert. Dem Waldbesitzenden bleiben Kosten von 16,50 Euro je Stunde plus Mehrwertsteuer.
Ständige Betreuung über den Waldinspektionsvertrag
Die ständige Betreuung erfolgt dauerhaft auf vertraglicher Grundlage durch das Forstamt.
Der Waldinspektionsvertrag umfasst die jährliche Überprüfung und Dokumentation des Waldzustandes. Notwendige Forstarbeiten werden dem Waldbesitzenden vorgeschlagen und werden nach Einwilligung des Waldbesitzers durchgeführt.
Weitere Informationen zur Privatwaldbetreuung gibt es in den Erklärfilmen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Fortbildungen
Das Forstamt bietet regelmäßig Fortbildungen an, um Privatwaldbesitzer über aktuelle Themen der Waldpflege zu informieren. Zudem werden jährlich Privatwaltage mit interessanten Themen rund um den Wald angeboten.
Termine / Veranstaltungen Forstamt
Forstliche Förderung
Mit der Forstlichen Förderung werden private und kommunale Waldbesitzer unterstützt.
Hintergrund: die Umsetzung einer nachhaltigen Waldpflege um die Wälder klimastabil zu gestalten und für zukünftige Generationen zu sichern.
Hierzu berät das Forstamt und unterstützt bei der Antragsstellung
Nachfolgend werden wichtige Fördermöglichkeiten aufgeführt, die über das Förderprogramm „Nachhaltige Waldwirtschaft“ für den Privat- und Körperschaftswald beantragt werden können:
- Wiederbewaldung durch Pflanzung und Kultursicherung
- Klimastabilisierende Maßnahmen der Naturverjüngung
- Jungbestandspflege
- Waldumbau, hin zu klimastabilen Mischwäldern
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass der Förderantrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Forstbehörde Göppingen eingereicht wird.
Die aktuellen Förderhinweise können Sie im Forstamt und bei den Revierleitern erfragen oder online über den Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abrufen.