Ausländische Führerscheine

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Führerscheine. 

Führerscheine aus verschiedenen Staaten

EU-Staaten

Führerscheininhaber aus EU- oder EWR-Staaten, die in Deutschland leben, können mit ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik grundsätzlich zeitlich unbefristet fahren. Die Umschreibung der Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist natürlich, dass die Fahrerlaubnis im Heimatland rechtmäßig erworben wurde und gültig ist.

Die Fahrerlaubnis wird jedoch eingeschränkt, wenn der Betroffene einen Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E (Lastwagen) oder einen Busführerschein der Klassen D besitzt. In diesen Fällen finden ausschließlich die Vorschriften über die Geltungsdauer einer deutschen Fahrerlaubnis Anwendung.

Nicht-EU-Staaten

Fahrerlaubnisinhaber aus Nicht-EU-Staaten sind sechs Monate lang nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland berechtigt, Fahrzeuge mit ihrem ausländischen Führerschein zu führen, sofern diese Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde und gültig ist. Danach ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben. Wer dies veranlasst, kann je nach Herkunftsland seine Fahrerlaubnis mit oder ohne Ablegung einer Prüfung umschreiben lassen. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig bei der Führerscheinstelle über die genauen Modalitäten des Führerscheinumtauschs zu informieren.

Abteilungsleiterin / Kontakt

Frau Licht
Abteilungsleiterin Führerscheinstelle
E-Mail

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2591

Adresse

Führerscheinstelle
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

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