Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Führerschein
Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle
Tag | Öffnungszeiten |
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Montag | 08.00 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr) |
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr) | |
Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet die 3. EU-Führerscheinrichtlinie alle Mitgliedstaaten dazu, bis zum 19.01.2033 alle im Umlauf befindlichen Führerscheine in den einheitlichen EU-Führerschein umzutauschen.
So sieht der EU-Führerschein aus
Wann besteht Umtauschpflicht?
Eine Umtauschpflicht besteht:
- bei Erwerb einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- bei Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- nach Zeitabaluf: gestaffelter Pflichtumtausch
FAQ: Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? (Bundesministerium für Verkehr)
Wie stelle ich den Antrag?
Der neue Führerschein im Scheckkartenformat wird - wie auch die Personalausweise - in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Der Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins in einen Kartenführerschein kann
- bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Göppingen oder
- bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde (Stadt oder Gemeinde)
gestellt werden. Der Antrag ist persönlich einzureichen.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- gültiger Personalausweis bzw. ausländischer Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Darin enthalten ist der Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben.
Bei Antragstellung in der Meldebehörde kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von ca. 5,00 Euro anfallen.
Weitere Informationen
FAQ: Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? (Bundesministerium für Verkehr)