Grundstücksverkehr

Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)

Unsere Aufgaben

Das Landwirtschaftsamt ist zuständige Behörde für das Agrarstrukturverbesserungsgesetz.

Im Rahmen dieses Gesetzes sind Verkäufe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig bzw. Verpachtungen ab einer bestimmten Größe anzeigepflichtig, um wirtschaftliche und funktionsfähige Flächen zu erhalten.

Wir informieren zu den Voraussetzungen zur Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht. Wir nehmen die entsprechenden Anträge bzw. Anzeigen entgegen und bearbeiten diese.

Amtsleiter / Kontakt

Dr. Ralf Over, Amtsleiter Landwirtschaftsamt
Dr.
Ralf Over
Amtsleiter Landwirtschaftsamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2509

Geschäftszimmer
Fax +49 7161 202-2509

Adresse

Landwirtschaftsamt
Landratsamt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göppingen
E-Mail

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