Neuzulassung
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Erläuterungen
Als Halter müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC-Bescheinigung
(Sofern vom Fzg.-Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde zur Identifizierung notwendig oder es muss eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen vorgelegt werden (6 Monate alt).) - Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel des Bevollmächtigten
- bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Aufenthaltstitel / Kinderausweis des Minderjährigen
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. - bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten
- bei Leichtkraftfahrzeugen: Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungspapiere zu diesem Fahrzeug bestehen und eine Bestätigung des Herstellers mit welcher Fahrzeugklasse das Fahrzeug ausgeliefert wurde (bei mehreren Möglichkeiten laut COC-Bescheinigung)