Antragstellung beendet: Hochwasserhilfe im Kreis Göppingen
Das Landratsamt hatte über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Hochwasserbetroffene aufgerufen. Die Antragsfrist für Betroffene im Landkreis Göppingen endete am 30.09.2024.
Nach dem Starkregen- und Hochwasserereignis vom ersten Juni-Wochenende hatte das Landratsamt Göppingen zur Unterstützung für Betroffene aufgerufen.
Aufgrund des erfreulich großen Spendeneingangs sowie des Antragsaufkommens konnten zwischenzeitlich die Auszahlungssummen für private Haushalte bei entsprechender Schadenssumme auf 1000 Euro erhöht werden.
Dies galt, wiederum bei entsprechender Schadenssumme, auch rückwirkend, sodass bereits ausgezahlte Soforthilfen durch das Landratsamt Göppingen automatisch aufgestockt wurden.
Eine Antragstellung war bis 30.09.2024 durch Privathaushalte sowie durch Vereine, Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten sowie Selbständige möglich. Bei den letztgenannten, institutionellen Antragstellern war eine Auszahlungssumme von bis zu 3.000 Euro möglich, wobei maximal die Hälfte des Schadens ersetzt wurde.
Antragsberechtigt waren Betroffene in Härtefällen. Ob ein Härtefall vorlag, bestimmte zunächst maßgeblich die Schadenshöhe, wobei hier grundsätzlich ab einem Schaden von 1.000 € von einer Antragsberechtigung ausgegangen werden konnte.
Das Landratsamt hat eingehende Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit und sozialen Faktoren priorisiert. Aufgrund des begrenzten Spendenbudgets konnte keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall gemacht werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe bestand nicht.
Spendenmöglichkeiten
Zur Unterstützung von Hochwasserbetroffenen wurden folgende Spendenkonten eingerichtet:
- Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen
THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe - Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende
Für die gemeinsame Spendenaktion wurde folgende Regelung vereinbart: Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.
Für das Spendenkonto des Landkreises Göppingen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.
Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.
Bürgeranfragen
E-Mail: hochwasserhilfe@lkgp.de
Presseanfragen
Simon Gottowik
Büro für Kreisentwicklung und Kommunikation
Persönlicher Referent des Landrats / Pressestelle
Telefon: 07161 202-1002E-Mail: s.gottowik@lkgp.de