Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch mit Online-Termin möglich

Vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch nach vorheriger Buchung eines Online-Termins möglich. Dies soll sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden nicht unnötig lange in der Führerscheinstelle vor Ort warten müssen oder bei einem krankheitsbedingten Ausfall nicht bedient werden können. Ein Besuch der Führerscheinstelle ohne Online-Termin ist nicht möglich. Online-Termine können ausschließlich auf der Seite www.lkgp.de/online-terminreservierung reserviert werden. Pressemitteilung vom 25.06.2024

Für das Befördern von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr oder Krankenkraftwagen, die nicht unter anerkannte Rettungsdienste fallen, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Taxilicht auf einem Autodach

Antrag stellen

Voraussetzungen

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen: 1 Jahr) oder innerhalb der letzten 5 Jahre besessen hat
  • Mindestalter 21 Jahre (Krankenwagen: 19 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis: Belegart 0, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung (anzufordern beim zuständigen Bürgermeisteramt)
  • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes/einer Augenärztin (Gültigkeit: 2 Jahre)
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    • einem Augenarzt/einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner/einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt/ einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt/ einer Ärztin der öffentlichen Verwaltung
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, dass die Ärzte in der Regel haben. Sie können einen Arzt/ eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Diese Untersuchung wird von einem Arzt/einer Ärztin mit der Bezeichnung "Arbeitsmedizin", "Betriebsmedizin" oder bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt.
    Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre
    • Belastbarkeit
    • Reaktionsfähigkeit
    • Orientierungsfähigkeit
    • Konzentrationsfähigkeit
    • Aufmerksamkeitsfähigkeit
  • Bei Krankenkraftwagen: Nachweis über Erste Hilfe

Den Antrag mit den notwendigen Unterlagen reichen Sie über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts ein.

Die Fahrerlaubnis wird längsten auf fünf Jahre erteilt.

Ausnahmen

Fahrerlaubnisinhaber der Klasse D oder D1 benötigen bei Fahrten mit Personenkraftwagen im Linienverkehr keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Abteilungsleiterin / Kontakt

Frau Licht
Abteilungsleiterin Führerscheinstelle
E-Mail

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2591

Adresse

Führerscheinstelle
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

Weitere Kontaktpersonen