Nahverkehrsplan

Aufgaben der Landkreisverwaltung

Nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg sind die Landkreise als Aufgabenträger für den Nahverkehr zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen verpflichtet. Der Plan umfasst eine Aufarbeitung der Verkehrsstrukturen und öffentlichen Verkehrsangebote (Bus/Bahn), die Aufstellung von allgemeinen Zielvorstellungen und Einzelzielen, eine Bewertung des Angebots sowie Vorgaben für die Betreiber von Linienverkehren. Der Nahverkehrsplan orientiert sich inhaltlich stark an den Vorgaben aus dem ÖPNV-Gesetz und befasst sich überwiegend mit dem Linienbusverkehr in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises.

Nahverkehrsplan 2023

Im Jahr 2023 erfolgte zuletzt eine Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP). Die vollständige Neustrukturierung des Nahverkehrsplans im Stile der übrigen VVS-Verbundlandkreise spiegelt die zum 01.01.2021 vollzogene Vollintegration des Landkreises Göppingen in den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) wieder. Auch inhaltlich bringt der neue Nahverkehrsplan zahlreiche Änderungen mit sich. Zentrale Inhalte sind unter anderem:

  • Beitrag zur Mobilitätswende durch Steigerung von Fahrgastzahlen und Qualität im Busverkehr als zentrales Ziel
  • Vorgabe von hohen Anforderungen an Fahrzeug- und Haltestellenausstattung für mehr Qualität
  • Neuaufstellung der Linienbündel als Vorbereitung für Vergabeverfahren
  • Ziele und Vorgaben für alle Linienverkehre nach Neu-Vergabe (Betriebsbeginn 2025-27)
  • Analyse von Verkehrsprognosen, Bewertung des aktuellen Angebots, Aufarbeitung von Defiziten

Am 26.05.2023 hat der Kreistag des Landkreises den neuen Nahverkehrsplan mehrheitlich beschlossen. Die Umsetzung der vorgegebenen Ziele soll in den Jahren 2025 bis 2027 erfolgen.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung von Städten und Gemeinden, benachbarten Landkreisen, Behörden und Verbänden gab es bei der Gesamtfortschreibung auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Aufstellung des Nahverkehrsplans zu beteiligen. Wünsche, Vorstellungen und Anregungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Busverkehrs im Landkreis Göppingen konnten im Rahmen einer Online-Umfrage eingebracht werden. 

Nachfolgend können Sie die Fortschreibung aus dem Jahr 2023 und eine Gegenüberstellung der im Anhörungsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Einwände einsehen:

Antriebswende im ÖPNV

In seiner Rolle als Aufgabenträger für den Busverkehr beschäftigt sich der Landkreis Göppingen auch mit der Frage, wie emissionsfreie Antriebe zukünftig auch bei den Bussen eingesetzt werden können. Durch das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (kurz SaubFahrzeugBeschG) ist dem Landkreis hier mit gesetzlichen Regelungen die Einführung entsprechender sauberer und sogar emissionsfreier Fahrzeuge im Wesentlichen vorgegeben. Zur Erfüllung der Vorgaben können folgende Fahrzeuge eingesetzt werden:

  • Saubere Fahrzeuge: beispielsweise Hybrid-Antriebe, Biokraftstoffe oder Erdgas
  • Emissionsfreie Fahrzeuge: unter anderem batterieelektrische Busse oder Brennstoffzellen-Busse (Wasserstoff als Kraftstoff)

Gutachen

Die Landkreisverwaltung hat sich zur Einführung entsprechender Fahrzeuge, die mit der Neuvergabe von Linienbündeln in den Jahren 2025 bis 2027 Pflicht wird, extern beraten lassen. Durch das Steinbeis-Transferzentrum Energie- und Mobilitätssysteme (STEM) wurde im Auftrag der Verwaltung ein Gutachten erstellt, das sich unter anderem mit den gesetzlichen Vorgaben, den verfügbaren Technologien, deren Eignung zum Einsatz im Landkreis und möglichen Handlungsoptionen beschäftigt hat. Das Gutachten ist über die untenstehende Verknüpfung direkt abrufbar.

Abschlussbericht - Untersuchung zu Erfordernissen aus dem SaubFahrzeugBeschG und Kostenoptimierungsoptionen durch Kooperationen und Synergien für den Landkreis Göppingen (PDF,1,5 MB) (Autoren: Dr. Oliver Ehret, B.Sc. Aljoscha Kammerer)

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