Nahverkehrsplan

Aufgaben der Landkreisverwaltung

Nach dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg sind die Landkreise als Aufgabenträger für den Nahverkehr zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen verpflichtet. Der Plan umfasst eine Aufarbeitung der Verkehrsstrukturen und öffentlichen Verkehrsangebote (Bus/Bahn), die Aufstellung von allgemeinen Zielvorstellungen und Einzelzielen, eine Bewertung des Angebots sowie Vorgaben für die Betreiber von Linienverkehren. Der Nahverkehrsplan orientiert sich inhaltlich stark an den Vorgaben aus dem ÖPNV-Gesetz und befasst sich überwiegend mit dem Linienbusverkehr in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises.

Nahverkehrsplan 2023

Nachdem im Dezember 2021 vom Kreistag bereits eine Teilfortschreibung des seit 2015 bestehenden Nahverkehrsplans zu den Themen Barrierefreiheit, VVS-Tarif und den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen verabschiedet wurde, folgte im Jahr 2023 eine Gesamtfortschreibung. Die vollständige Neustrukturierung des Nahverkehrsplans im Stile der übrigen VVS-Verbundlandkreise spiegelt die zum 01.01.2021 vollzogene Vollintegration des Landkreises Göppingen in den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) wieder. Auch inhaltlich bringt der neue Nahverkehrsplan zahlreiche Änderungen mit sich. Zentrale Inhalte sind unter anderem:

  • Beitrag zur Mobilitätswende durch Steigerung von Fahrgastzahlen und Qualität im Busverkehr als zentrales Ziel
  • Vorgabe von hohen Anforderungen an Fahrzeug- und Haltestellenausstattung für mehr Qualität
  • Neuaufstellung der Linienbündel als Vorbereitung für Vergabeverfahren
  • Ziele und Vorgaben für alle Linienverkehre nach Neu-Vergabe (Betriebsbeginn 2025-27)
  • Analyse von Verkehrsprognosen, Bewertung des aktuellen Angebots, Aufarbeitung von Defiziten

Am 26.05.2023 hat der Kreistag des Landkreises den neuen Nahverkehrsplan mehrheitlich beschlossen. Die Umsetzung der vorgegebenen Ziele soll in den Jahren 2025 bis 2027 erfolgen.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung von Städten und Gemeinden, benachbarten Landkreisen, Behörden und Verbänden gab es bei der Gesamtfortschreibung auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Aufstellung des Nahverkehrsplans zu beteiligen. Wünsche, Vorstellungen und Anregungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Busverkehrs im Landkreis Göppingen konnten im Rahmen einer Online-Umfrage eingebracht werden. 

Nachfolgend können Sie die Fortschreibung aus dem Jahr 2023 und eine Gegenüberstellung der im Anhörungsverfahren von Bürgerinnen und Bürgern eingebrachten Einwände einsehen:

Kontakt

Jörg-Michael Wienecke, Amtsleiter Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Jörg-Michael Wienecke
Amtsleiter

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Fax +49 7161 202-5190

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Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Landratsamt Göppingen
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73033 Göppingen
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