Verlust und Ersatz des Führerscheins
Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch mit Online-Termin möglich
Vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch nach vorheriger Buchung eines Online-Termins möglich. Dies soll sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden nicht unnötig lange in der Führerscheinstelle vor Ort warten müssen oder bei einem krankheitsbedingten Ausfall nicht bedient werden können. Ein Besuch der Führerscheinstelle ohne Online-Termin ist nicht möglich. Online-Termine können ausschließlich auf der Seite www.lkgp.de/online-terminreservierung reserviert werden. Pressemitteilung vom 25.06.2024
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.
Antrag stellen
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle oder der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen und zu unterschreiben.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen ab Vorlage der Unterlagen bei der Führerscheinstelle.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gebühr in Höhe von 40,60 Euro