Verlust und Ersatz des Führerscheins
Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle
Tag | Öffnungszeiten |
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Montag | 08.00 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr) |
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr) | |
Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.
Antrag stellen
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle oder der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen und zu unterschreiben.
Bei Antragstellung in der Gemeindeverwaltung kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von ca. 5,00 Euro anfallen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen ab Vorlage der Unterlagen bei der Führerscheinstelle.
Auf Wunsch wird der Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt. Hier entsteht eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gebühr in Höhe von 41,80 Euro
- Zusätzliche Gebühr bei Direktversand nach Hause in Höhe von 5,10 Euro