Tierkörperbeseitigung

Unschädliche Beseitigung von Schlachtabfällen sowie Risikomaterialien

Behandlung der Materialien

Verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden. Denn sie können durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden.

Tierkadaver und Schlachtabfälle werden daher gesammelt und verarbeitet. Die gesammelten Materialien werden zunächst bei einer Kerntemperatur von 133°C und 3 bar Druck über einen Zeitraum von 20 Minuten in einem Hochdruckkessel sterilisiert. Das bei der Verarbeitung entstehende Tiermehl wird zur Zeit für die Gewinnung von Energie verbrannt, die gewonnenen Fette werden zu technischen Zwecken verwendet.

Sonderbehandlung für Risikomaterial im Zusammenhang mit BSE und Scrapie (TSE) bei Schafen

"Spezifizierte Risikomaterialien" (SRM) Stand Oktober 2019

bei Rindern:

  • über 12 Monate:
    • Schädel ohne Unterkiefer einschl. Gehirn und Augen
    • Zungenbein ohne Zunge vor dem Zungenfortsatz des Zungenbeinkörpers
    • Rückenmark
  • (alle Tierkörperteile von Positiv auf BSE getesteten Tieren einschließlich Haut = Kat.1-Material) 

bei Schafen und Ziegen:

  • über 12 Monate (ein bleibender Schneidezahn):
    • Schädel einschl. Gehirn und Augen
    • Rückenmark
  • (alle Tierkörperteile von positiv auf BSE/TSE getesteten Tieren einschließlich der Haut = Kat.1-Material)

Dieses Material muss mit blauer Farbe besonders gekennzeichnet, erfasst und gesondert abgeholt werden. Das SRM wird einer besonderen Behandlung und unschädlichen Beseitigung unterzogen.

Begraben von toten Heimtieren

Tote Heimtiere können auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Die Tierkörper dürfen jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen vergraben werden. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die toten Heimtiere unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht vergraben werden.

Tierkörperbeseitigung im Landkreis Göppingen

Die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Göppingen erfolgt über die

Tierkörpersammelstelle Süßen
Donzdorfer Str. 72
73079 Süßen
Tel. +49 7162 7349
Fax +49 7162 45049

Amtsleiter / Kontakt

Dr. Lars Telgen, Amtsleiter Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Dr. Lars Telgen
Amtsleitung Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-5490

Adresse

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Landratsamt Göppingen
Pappelallee 10
73037 Göppingen
E-Mail

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