Anhängerverzeichnis nach § 11 FZV
Erläuterungen
Das Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I der Anhänger nicht im jeweiligen Zugfahrzeug mitgeführt werden müssen. Durch das Mitführen einer Mehrfertigung des Anhängerverzeichnis im Zugfahrzeug, kann die Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers am Firmenstandort verwahrt werden.
Ein Anhängerverzeichnis kann sich jede Firma und jede Spedition ausstellen lassen, die im Besitz mehrerer Anhänger ist.
In dem Verzeichnis müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Name, Vorname und Anschrift des Halters
- Marke
- Fahrzeugklasse
- Art des Aufbaus
- Leermasse
- zulässige Gesamtmasse
- bei Sattelanhängern Stützlast
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Datum der ersten Zulassung
- Kennzeichen der Anhänger
Bei Stilllegung eines Fahrzeugs oder Änderung technischer Daten sind alle Ausfertigungen dieses Verzeichnisses der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen.
Die Anzahl der Mehrfertigungen kann der Fahrzeughalter selbst bestimmen.
Sollen weitere Anhänger in ein bestehendes Anhängerverzeichnis mitaufgenommen werden, ist dies schriftlich zu beantragen. Es wird dann ein neues Anhängerverzeichnis mitsamt der gewünschten Mehrfertigungen ausgestellt.
Mitzubringende Unterlagen
Antrag mit Angabe sämtlicher Kennzeichen