Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (z. B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) Hilfe benötigen, können Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben.
Leistungen
Hilfe zur Pflege kann gewährt werden für:
- häusliche Pflege
- Hilfsmittel
- teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege
- stationäre Pflege (z. B. im Pflegeheim)
- Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, das heißt, es können nur Kosten übernommen werden, die nicht bereits durch die Pflegeversicherung gedeckt sind.
Einsatz des Einkommens und Vermögens
Die Hilfe wird nur gewährt, soweit dem Leistungsberechtigten und dem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.
Antragstellung
Der Antrag kann beim Landratsamt oder auf dem Rathaus der Wohngemeinde gestellt werden.
Heimbewohner stellen ihren Antrag auf dem Landratsamt oder Rathaus, in dessen Bereich Sie vor Heimaufnahme wohnhaft waren.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Mietvertrag, Mietbescheinigung, Nachweis über Heiz- und Nebenkosten
- Nachweis über Versicherungen
- ggf. Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
- Nachweis über Einkommen - letzte Rentenanpassungsmitteilung (bei Erwerbsunfähigkeitsrente auch den Erstbescheid), ggf. Wohngeldbescheid, Unterhalt o. ä.
- Nachweis über Vermögen - Sparbücher (letzte 10 Jahre), Bausparvertrag, Lebensversicherungen mit aktuellem Rückkaufswert o. ä.
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
Bei Fragen können Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihre Gemeindeverwaltung oder an das Kreissozialamt im Landratsamt wenden.
Formulare
- Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (PDF,786 KB)
- Checkliste zum Sozialhilfeantrag (PDF,601 KB)
- Anlage 3: Befreiung vom Bankgeheimnis
- Anlage 4: Ergänzende Vermögenserklärung
- Anlage 5: Ergänzende Angaben zu den Angehörigen (PDF,576 KB)
- Anlage 6: Erklärung zur Scheidung/Trennung (PDF,524 KB)
- Vollmacht in den Angelegenheiten der Sozialhilfe