Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis beantragen.
Antrag stellen
Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.
Den Antrag können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Gleichzeitig kann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0, Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.
Mitzubringende Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
Gebühren
Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.
Antrag zum Download
Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (PDF,188 KB)
Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.