Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch mit Online-Termin möglich
Vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 ist ein Besuch bei der Führerscheinstelle nur noch nach vorheriger Buchung eines Online-Termins möglich. Dies soll sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden nicht unnötig lange in der Führerscheinstelle vor Ort warten müssen oder bei einem krankheitsbedingten Ausfall nicht bedient werden können. Ein Besuch der Führerscheinstelle ohne Online-Termin ist nicht möglich. Online-Termine können ausschließlich auf der Seite www.lkgp.de/online-terminreservierung reserviert werden. Pressemitteilung vom 25.06.2024
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis beantragen.
Antrag stellen
Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.
Den Antrag können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Gleichzeitig kann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0, Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.
Mitzubringende Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
Gebühren
Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.
Antrag zum Download
Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (PDF,188 KB)
Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.