Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle

Tag Öffnungszeiten
Montag 08.00 –  15.30 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr)                              
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr)
Freitag 07.30 – 12.00 Uhr

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis beantragen.

Antrag stellen

Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.
Den Antrag können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Gleichzeitig kann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0, Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.

Mitzubringende Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild

Gebühren

Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.

Antrag zum Download

Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (PDF,188 KB)

Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.

Abteilungsleiterin / Kontakt

Frau Licht
Abteilungsleiterin Führerscheinstelle
E-Mail

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2591

Adresse

Führerscheinstelle
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

Weitere Kontaktpersonen