Sachkunde im Pflanzenschutz

Sachkundenachweis Pflanzenschutz beantragen

Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln, Berater, Ausbilder und Personen, die gewerbsmäßig Pflanzenschutzmittel verkaufen bzw. in den Verkehr bringen (auch über das Internet), müssen über den von einer zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen (Details siehe §9 Pflanzenschutzgesetz).

Weitere Informationen wie Sie einen Sachkundenachweis beantragen.

Fortbildungspflicht

Zusätzlich haben Sachkundige, die den Sachkundenachweis bereits besitzen, eine Fortbildungspflicht. Sie müssen regelmäßig in Dreijahreszeiträumen eine Fortbildung besuchen.

Weitere Informationen über die Fortbildungspflicht und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen.

Erstmaliger Erwerb der Sachkunde

Wenn Sie noch nicht sachkundig sind, können Sie durch das Ablegen einer Prüfung die Sachkunde erwerben. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden auch Vorbereitungskurse angeboten. Im Anschluss an diese Kurse finden Prüfungen statt.

Weitere Informationen zu Vorbereitungskursen und Prüfungen zur Sachkunde.

Amtsleiter / Kontakt

Dr. Ralf Over, Amtsleiter Landwirtschaftsamt
Dr.
Ralf Over
Amtsleiter Landwirtschaftsamt

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2509

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