Fahrzeuge zur Vermietung an Selbstfahrer

Erläuterungen

Wird ein Fahrzeug zur Vermietung an andere Personen (z. B. eines Autohauses zur Nutzung an Kunden) überlassen, muss dies in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.

Diese Fahrzeuge müssen grundsätzlich immer jährlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • Fahrzeugschein mit gültiger HU
  • hinteres amtliches Kennzeichen
  • Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk „ Fahrzeug zur Vermietung an Selbstfahrer / Selbstfahrer / Vermietfahrzeug“

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
eMail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
eMail