Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist die kontinuierliche Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an der Schule in Zusammenarbeit mit Lehrkräften mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligung zu vermeiden und abzubauen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer bei der Erziehung zu beraten und bei Konflikten im Einzelfall zu helfen.
Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort der Schule. Die Schule setzt zusammen mit Fachkräften der Schulsozialarbeit ein Zeichen dafür, dass neben der Wissensvermittlung im Unterricht auch weitere lebensweltliche Angelegenheiten der Schüler Berücksichtigung finden. Über den Ort der Schule hinaus sind Kontakte zu Eltern, weiteren Akteuren im Gemeinwesen und im Sozialraum der Schülerinnen und Schüler unerlässlich. Präventive Arbeit und die Gestaltung der Schule als „Lebens- und Lernwelt“ ist dabei handlungsleitend.
Die Schulsozialarbeit ist, neben der Kindertagesbetreuung, der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe der in den letzten 10 Jahren den größten Ausbau an Stellen erfahren hat und wurde sowohl im Land als auch im Landkreis zu einem festen Bestandteil der präventiven Jugendhilfe.
Besondere Themen
Arbeitskreis Schulsozialarbeit
Der seit 2017 existierende Arbeitskreis Schulsozialarbeit, der sich aus Fachkräften, Stellenträgern, Schulträgern, Schulen, Schulamt und Jugendamt zusammensetzt gewährleistet den Austausch der unterschiedlichen Sichtweisen auf Schulsozialarbeit. Regelmäßige Treffen ermöglichen eine bessere Planung in einer sich ändernden Schullandschaft und schaffen so eine Verbindung von Schulträger – Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber – Schulamt – Kreisjugendamt – Schulleitung – Stellenträger. Als weiteres Ziel setzt sich der AK mit inhaltlichen Standards und der konzeptionellen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Landkreis Göppingen auseinander.
Zuschüsse zu Schulsozialarbeit
Der Landkreis Göppingen fördert die Durchführung von Schulsozialarbeit entsprechend dem vor Ort ermittelten und abgestimmten Bedarf.
Unsere Förderrichtlinien und Anträge können Sie hier herunterladen:
Das Land Baden Württemberg fördert auf Antrag auf die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen nach den Fördergrundsätzen des Landes:
- Aktuelle Informationen zur Landesförderung finden Sie auf der Homepage des KVJS