Verlust der Betriebserlaubnis Mofa und Moped unter 80 km/h

Erläuterungen

Jedes Mofa und Moped unter 80 km/h ist im Besitz einer Betriebserlaubnis. Diese kann original vom Kraftfahrt-Bundesamt oder nachträglich vom TÜV ausgestellt sein. Sollte diese in Verlust geraten sein, ist es erforderlich sich an den Hersteller zu wenden und sich eine Bescheinigung über eine Zweitschrift einer Betriebserlaubnis aushändigen zu lassen.

Die Bescheinigung muss später von der Kfz-Zulassungsbehörde bestätigt werden. Anschließend kann diese Bescheinigung an den Hersteller versandt werden und Sie erhalten eine neue Betriebserlaubnis. Anders ist es bei Herstellern, die es nicht mehr gibt. Hierbei können Sie sich gleich an den TÜV wenden, der Ihnen ebenfalls eine neue Betriebserlaubnis ausstellt. Zu beachten wäre dabei aber, dass diese wieder von der Zulassungsbehörde erteilt werden muss.

Mitzubringende Unterlagen

Bescheinigung vom Hersteller

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail