Gemeinschaftsunterkünfte

Aufnahme, Unterbringung und Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Den Stadt- und Landkreises zugewiesene Asylbewerber weurden im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht und betreut.

Informationen

Über die Landesaufnahmeeinrichtungen werden die Asylbewerber den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Aufnahmebehörden zugewiesen. Entsprechend den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden die Asylbewerber im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und betreut. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Unterbringung in GU möglich.

Nachdem die Verpflichtung, in einer GU zu leben, endet, werden die Asylbewerber den Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung zugewiesen.

Weiterführende Links

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Gebühren

Aufnahme- und Eingliederungs-Gebührenverordnung (PDF,16 KB)

Abteilungsleiterin / Kontakt

Lea Müller
Abteilungsleiterin Asyl- und Flüchtlingswesen

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-4092

Adresse

Asyl- und Flüchtlingswesen
Landratsamt Göppingen
Schillerplatz 8/1
73033 Göppingen
E-Mail

Öffnungszeiten Asyl und Flüchtlinge

Mo 08.00 – 12.00 Uhr
Di 13.30 – 15.30 Uhr
Mi geschlossen
Do 13.30 – 17.30 Uhr
Fr 07.30 – 12.00 Uhr
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