Gemeinschaftsunterkünfte
Aufnahme, Unterbringung und Anschlussunterbringung von Geflüchteten
Den Stadt- und Landkreises zugewiesene Asylbewerber weurden im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht und betreut.
Informationen
Über die Landesaufnahmeeinrichtungen werden die Asylbewerber den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Aufnahmebehörden zugewiesen. Entsprechend den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden die Asylbewerber im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und betreut. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Unterbringung in GU möglich.
Nachdem die Verpflichtung, in einer GU zu leben, endet, werden die Asylbewerber den Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung zugewiesen.
Weiterführende Links
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gebühren
Aufnahme- und Eingliederungs-Gebührenverordnung (PDF,16 KB)