Lastenausgleich
Angelegenheiten nach dem Lastenausgleichsgesetz
Der klassische Lastenausgleich wurde zwischenzeitlich fast gänzlich abgewickelt. Übrig geblieben ist die Aufgabe der Rückforderung von ehemals gezahlten Entschädigungen für restituierte Vermögenswerte in den früheren Ostvertreibungsgebieten. Hierfür liegt die Zuständigkeit zwischenzeitlich beim Bundesausgleichsamt in Bad Homburg v. d. Höhe.
Kontakt
Außenstelle Bayreuth (Lastenausgleichsarchiv)
Tel: 0261 505 5740
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