Begleitetes Fahren ab 17
Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle
Tag | Öffnungszeiten |
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Montag | 08.00 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Mittwoch | Geschlossen |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr) |
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr) | |
Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Wer bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE erwerben möchte, kann am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Nur mit Begleitperson
Jugendliche erhalten damit die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn sie dabei von mindestens einer namentlich benannten Person (Begleitperson), die den erforderlichen Anforderungen entspricht, begleitet werden.
Die Begleitperson soll vor Antritt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um dem Jugendlichen Sicherheit beim Fahren zu geben und ihm Rat und kurze Hinweise zu erteilen.
Voraussetzungen für den Antrag
Antragstellerin / Antragsteller
- mindestens 16,5 Jahre alt
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern)
- Fahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson
Begleitperson
- namentlich benannt
- 30. Lebensjahr vollendet
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Verfahren
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen wollen, wenden Sie sich an eine Fahrschule Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie die Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE.
Zusätzlich muss der "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" sowie für jede Begleitperson eine "Anlage zum Antrag am Begleiteten Fahren ab 17" ausgefüllt werden.
Diese Anträge sind ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort einzureichen.
Zum Nachweis der Fahrberechtigung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen dann der reguläre Kartenführerschein automatisch übersandt, sofern Sie nicht bereits Inhaber eines Kartenführerscheins für eine andere Fahrerlaubnisklasse sind.
Das heißt, wenn Sie eine Prüfbescheinigung und bereits einen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diese beide Unterlagen bei uns in den neuen (für Sie bereits vorbereiteten) Kartenführerschein eintauschen. Hier erfolgt keine automatische Übersendung per Post.
Gerne können Sie dafür einen Onlinetermin bei uns vereinbaren.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung.
Erforderliche Unterlagen
Der Antragsteller muss folgende Unterlagen vorlegen:
- ein biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster-Hilfe
Zusätzlich muss für jede Begleitperson das Formular Anlage zum Antrag auf Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalien und Unterschrift
- Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)
Formulare
Hinweis: Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Ihre persönliche Archivierung mit Inhalt abspeichern.