Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Führerschein

Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet die 3. EU-Führerscheinrichtlinie alle Mitgliedstaaten dazu, bis zum 19.01.2033 alle im Umlauf befindlichen Führerscheine in den einheitlichen EU-Führerschein umzutauschen.

So sieht der EU-Führerschein aus

Muster EU-Führerschein Vorderseite
Muster EU-Führerschein Vorderseite
Muster EU-Führerschein Rückseite
Muster EU-Führerschein Rückseite

Wann besteht Umtauschpflicht?

Eine Umtauschpflicht besteht:

Wie stelle ich den Antrag?

Der neue Führerschein im Scheckkartenformat wird - wie auch die Personalausweise - in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. 

Der Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins in einen Kartenführerschein kann

  • bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Göppingen oder
  • bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde (Stadt oder Gemeinde)

gestellt werden. Der Antrag ist persönlich einzureichen.


Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • gültiger Personalausweis bzw. ausländischer Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt
  • Führerschein

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Darin enthalten ist der Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei per Einschreiben.
Bei Antragstellung in der Meldebehörde kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von ca. 5,00 Euro anfallen.

Weitere Informationen

FAQ: Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? (Bundesministerium für Verkehr)

Abteilungsleiterin / Kontakt

Frau Licht
Abteilungsleiterin Führerscheinstelle
E-Mail

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2591

Adresse

Führerscheinstelle
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

Weitere Kontaktpersonen