Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Öffnungszeiten bei der Führerscheinstelle

Tag Öffnungszeiten
Montag 08.00 –  15.30 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr (Ticketausgabe bis 11.00 Uhr)                              
13.30 – 17.30 Uhr (Ticketausgabe bis 16.30 Uhr)
Freitag 07.30 – 12.00 Uhr

Für das Befördern von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr oder Krankenkraftwagen, die nicht unter anerkannte Rettungsdienste fallen, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Taxilicht auf einem Autodach

Antrag stellen

Voraussetzungen

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen: 1 Jahr) oder innerhalb der letzten 5 Jahre besessen hat
  • Mindestalter 21 Jahre (Krankenwagen: 19 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis: Belegart 0, Verwendungszweck: Fahrgastbeförderung (anzufordern beim zuständigen Bürgermeisteramt)
  • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens bzw. Zeugnis eines Augenarztes/einer Augenärztin (Gültigkeit: 2 Jahre)
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
    • einem Augenarzt/einer Augenärztin
    • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner/einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • einem Arzt/ einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt/ einer Ärztin der öffentlichen Verwaltung
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, dass die Ärzte in der Regel haben. Sie können einen Arzt/ eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Diese Untersuchung wird von einem Arzt/einer Ärztin mit der Bezeichnung "Arbeitsmedizin", "Betriebsmedizin" oder bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt.
    Diese Untersuchung prüft beispielsweise Ihre
    • Belastbarkeit
    • Reaktionsfähigkeit
    • Orientierungsfähigkeit
    • Konzentrationsfähigkeit
    • Aufmerksamkeitsfähigkeit
  • Bei Krankenkraftwagen: Nachweis über Erste Hilfe

Den Antrag mit den notwendigen Unterlagen reichen Sie über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts ein.

Die Fahrerlaubnis wird längsten auf fünf Jahre erteilt.

Ausnahmen

Fahrerlaubnisinhaber der Klasse D oder D1 benötigen bei Fahrten mit Personenkraftwagen im Linienverkehr keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Abteilungsleiterin / Kontakt

Frau Licht
Abteilungsleiterin Führerscheinstelle
E-Mail

Auskunft, Vorzimmer
Fax +49 7161 202-2591

Adresse

Führerscheinstelle
Landratsamt Göppingen
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
E-Mail

Weitere Kontaktpersonen