Verlust und Ersatz des Führerscheins
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.
Antrag stellen
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle oder der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen und zu unterschreiben.
Bei Antragstellung in der Gemeindeverwaltung kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von ca. 5,00 Euro anfallen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen ab Vorlage der Unterlagen bei der Führerscheinstelle.
Auf Wunsch wird der Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt. Hier entsteht eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro.
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Gebühr in Höhe von 41,80 Euro
- Zusätzliche Gebühr bei Direktversand nach Hause in Höhe von 5,10 Euro