Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse
Amtsärztliche Gutachten und Zeugnissen werden durch Amtsärztinnen und Amtsärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erstellt. Das Spektrum reicht von ärztlichen Zeugnissen, ärztlichen Bescheinigungen, ärztlichen Bestätigungen bis hin zu ärztlichen Gutachten.
Für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Göppingen stellt das Gesundheitsamt amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstellt Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichten und anderen öffentlichen-rechtlichen Institutionen.Für die Erstellung mancher Dokumente sind vom Bürger Gebühren zu entrichten.
Mitzubringende Unterlagen bei Untersuchungen/Begutachtungen:
- Ausweispapiere
- Brille (falls vorhanden)
- ärztliche Befunde (falls vorhanden)
- Schreiben/Untersuchungsauftrag vom Dienstherrn (falls vorhanden)
- Anamnesebogen, kann zur Untersuchung ausgefüllt mitgebracht werden
Einstellungsuntersuchungen für Beamte/Beamtenanwärter seit 01.07.2016
Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 15.12.2015 sieht vor, dass ab 01.07.2016 die Durchführung ärztlicher Untersuchungen und die Erstellung ärztlicher Zeugnisse über die gesundheitliche Einigung im Sinne des Beamtenrechts (Einstellungsuntersuchungen/Übernahme in das Beamtenverhältnis) grundsätzlich durch geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen und Ärzte erfolgen soll. Für die Gesundheitsämter ist dies keine Dienstaufgabe mehr.
Für die Beamtenanwärterinnen und -anwärter hält das Landesgesundheitsamt Informationen zur Durchführung der Untersuchungen und eine aktuelle Liste der in Frage kommenden begutachtenden Ärztinnen/Ärzte bereit.
Weiterführende Informationen
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Datenschutz
Informationsblatt zum Datenschutz - Amtsärztlicher und gerichtsärztlicher Dienst (PDF,102 KB)