Beratung: Impfen und Reiseimpfungen sowie Informationen zur Grippe- , Masern- und Coronaschutzimpfung
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Impfberatung sowie zur Grippe- und Masernschutzimpfung sowie zur Coronaschutzimpfung
Impfberatung/Reiseimpfungen
Die Durchführung von empfohlenen Impfungen ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheit von Kindern und Erwachsenen. Schwere und teils tödlich verlaufende Erkrankungen können so wirksam verhindert werden.
Das Gesundheitsamt überprüft im Rahmen der Einschulungsuntersuchung die Impfbücher und berät die Sorgeberechtigten über erforderliche Impfungen.
Bürgerinnen und Bürger können sich auch telefonisch zum Thema Impfen/Reiseimpfungen beim Gesundheitsamt beraten lassen.Telefon: +49 7161 202-5370E-Mail: gesundheitsamt@lkgp.de
Weitere Informationen
- Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
- Fit for travel
- www.impfen-info.de für Grippeschutz- und Masernschutzimpfungen sowie Coronaschutzimpfungen
Grippeschutzimpfung
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen die Grippe, insbesondere für Menschen, die bei einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Folgen tragen.
In Baden-Württemberg ist die Impfung für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung empfohlen.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!
Weitere Informationen
Masernschutzimpfung
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für in den genannten Gemeinschaftseinrichtungen und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen tätige Personen.
Für Kinder, die bereits am 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besucht haben, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen galt bis einschließlich 31. Juli 2022 eine Nachweisfrist. Personen, für die kein ausreichender Nachweis über den Masernschutz vorgelegt wird, dürfen in den betroffenen Einrichtungen nicht arbeiten bzw. betreut werden. Das gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten.
Informationen zu Masern oder zum Masernschutzgesetz:E-Mail: masern@lkgp.de
Weitere Informationen
- Informationsseite des Bundesministeriums für Gesundheit (mit FAQs)
- Informationen in anderen Sprachen (Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Französisch, Türkisch, Kurdisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch)
- Informationsseite des Robert-Koch-Instituts zu Masern
Coronaschutzimpfung
Die Aktualisierung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) können Sie der Pressemitteilung der STIKO vom 25.05.2023 entnehmen.
Im Kreis Göppingen haben Sie folgende Möglichkeiten, sich gegen Corona impfen zu lassen:
- Bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt.
- In Kinder-/Jugendarztpraxen.
Datenschutz
Informationsblatt Datenschutz Art. 13 u. 14 DSGVO - Masernschutzgesetz (PDF,124 KB)