Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatung
Manche Schwangerschaften sind erwünscht und herbeigesehnt, manche Schwangerschaften sind ungeplant und bringen große Zweifel mit sich. Wir beraten Sie, wenn Sie schwanger sind und an einen Schwangerschaftsabbruch denken.
Beratungsregelung gem. §§218/219 Strafgesetzbuch
Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich für alle Beteiligten nach § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Es gelten aber mehrere Ausnahmen wie die "Beratungsregelung".
Vertraulichkeit
Die Beratung ist kostenlos und streng vertraulich!
Unsere Angebote
Wir beraten Sie, wenn Sie schwanger sind und an einen Schwangerschaftsabbruch denken.
Das Beratungsgespräch ist neutral und ergebnisoffen. Es soll Ihnen helfen, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
Sie erhalten nach dem Gespräch die für einen Schwangerschaftsabbruch notwendige Bescheinigung.
Das Beratungsangebot gilt auch für Partner, Familienangehörige und Freunde.
Wir informieren Sie aber auch über Möglichkeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt:
Finanzielle Hilfen
- Mutterschaftsleistungen
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Elterngeld und Betreuungsgeld
- Stiftungsleistungen
Rechtliche Grundlagen
- Mutterschutz
- Elternzeit für Mutter und Vater
- Wiedereinstieg ind den Beruf
Weitere Themen
- Möglichkeiten der Kinderbetreuung
- Hilfen für Alleinerziehende
- weitere Themen rund um die Schwangerschaft und Kleinkindzeit
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin:
Telefon: +49 7161 202-5311 oder 202-5314
E-Mail: gesundheitsamt@lkgp.de
Weiterführende Informationen
Datenschutz
Informationsblatt zum Datenschutz - Beratung nach dem Schwangerschaftkonfliktgesetz (PDF,99 KB)