100 km/h-Schild für Gespanne
Erläuterungen
Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass für Gespanne bestehend aus Pkw und Anhänger oder für Gespanne bestehend aus einem mehrspurigem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und Anhänger die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt.
Mitzubringende Unterlagen
- Bestätigung/Bescheinung von anerkannten Sachverständigen gemäß 9. AusnVO zur StVO
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II vom Anhänger