Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I
Erläuterungen
Ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") unleserlich geworden (z. B. versehentlich mitgewaschen), kann ein neuer Ersatzschein beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen
- alte unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I
- HU-Bericht oder hinteres amtliches Kennzeichen mit gültiger HU
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t