Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus der EU

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
  • Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Hauptuntersuchungsbericht (wenn die Erstzulassung mehr als 3 Jahre zurückliegt)
  • Vollgutachten (bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, die von Ländern außerhalb der EU eingeführt wurden)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (bei Fahrzeugen nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6.000 km Laufleistung)
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Original Kaufvertrag bzw. Rechnung
  • Vorführung des Fahrzeuges oder Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail