Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus der EU
Erläuterungen
Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen
- ausländische Fahrzeugpapiere
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
- Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Hauptuntersuchungsbericht (wenn die Erstzulassung mehr als 3 Jahre zurückliegt)
- Vollgutachten (bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, die von Ländern außerhalb der EU eingeführt wurden)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (bei Fahrzeugen nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6.000 km Laufleistung)
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- Original Kaufvertrag bzw. Rechnung
- Vorführung des Fahrzeuges oder Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
Formulare
- Vollmacht (PDF,569 KB)
- Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (SEPA-Mandat) (PDF,277 KB)
- Elternerklärung für die Kfz-Zulassung auf Minderjährige (PDF,32 KB)
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf GbR (PDF,137 KB)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (PDF,578 KB)