Zulassung eines neuen Fahrzeugs aus der EU
Erläuterungen
Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung des EU-Mitgliedsstaates und EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
- Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (nur bei Fahrzeugen aus den Mitgliedsstaaten)
- Originalrechnung oder Kaufvertrag
- Versicherungsbestätigung
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- Vorführung des Fahrzeuges oder Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten
Formulare
- Vollmacht (PDF,510 KB)
- Einzugsermächtigung KFZ-Steuer (SEPA-Mandat) (PDF,277 KB)
- Elternerklärung für die Kfz-Zulassung auf Minderjährige (PDF,32 KB)
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf GbR (PDF,137 KB)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (PDF,578 KB)