Grüne Kennzeichen
Erläuterungen
Bestimmte von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.
Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
- Fahrzeuge zur Nutzung in Land- und Forstwirtschaft
- Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes
- Anhänger für die beim Zugfahrzeug ein Anhängerzuschlag eingetragen ist
- Sonderfahrzeuge, wie z.B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Die Zuteilung muss im Einzelfall mit dem zuständigen Hauptzollamt Ulm abgeklärt werden.
Mitzubringende Unterlagen
Antrag auf Steuerbefreiung (abrufbar über den untern aufgeführten Link der Zollverwaltung)