Halterauskünfte

Hinweise

Eine Auskunft über eine/n Fahrzeughalter/in oder dessen Versicherung kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Verkehrsunfall) vorliegen. Auskunft kann auch erteilt werden, wenn ein Fahrzeughalter einen Nachweis über die Zulassungsdauer für andere Behörden oder Versicherungen braucht.

Die Auskunft muss formlos schriftlich unter Angabe des Grundes erfragt werden. Diese Auskunft wird nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilt und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 5,10 - 5,40 EUR.

Merkblatt Halterauskünfte (PDF,50 KB)

Zentralruf der Autoversicherer

Zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung in Schadensfällen hilft auch der Zentralruf der Autoversicherer im Inland kostenfrei unter der Rufnummer 0800 25 026 00 weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter +49 40 300 330 300 oder unter www.zentralruf.de zu erreichen.

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail