Kennzeichenmitnahme
Beibehaltung des Kennzeichens bei Umzug
Seit dem Jahr 2015 ist es möglich, bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten. Die Ummeldung auf die geänderte Adresse muss trotzdem bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden.
Erläuterung
Bei Umzug in den Landkreis Göppingen ist es ab 2015 nicht mehr zwingend notwendig, Ihr Fahrzeug auf ein Kennzeichen des Landkreises umzustellen. Sofern Ihr Fahrzeug zugelassen ist und kein Wechsel des Halters vorgenommen werden soll, können Sie das Kennzeichen aus dem früheren Stadt-oder Landkreis beibehalten. Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) brauchen dabei nicht vorgelegt werden.
Beachten Sie bitte, dass eine Wiederzulassung - auch nach kurzfristiger Abmeldung - mit Kennzeichen aus dem vorigen Zulassungsbezirk ausgeschlossen ist. Auch ist eine Übernahme des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug nicht möglich.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Sepa-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel des Fahrzeughalters und Bevollmächtigten
- bei Firmen Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung
- Hauptuntersuchungsbericht bzw. Prüfprotokoll Sicherheitsprüfung