Kennzeichenmitnahme

Beibehaltung des Kennzeichens bei Umzug

Seit dem Jahr 2015 ist es möglich, bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten. Die Ummeldung auf die geänderte Adresse muss trotzdem bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden.

Erläuterung

Bei Umzug in den Landkreis Göppingen ist es ab 2015 nicht mehr zwingend notwendig, Ihr Fahrzeug auf ein Kennzeichen des Landkreises umzustellen. Sofern Ihr Fahrzeug zugelassen ist und kein Wechsel des Halters vorgenommen werden soll, können Sie das Kennzeichen aus dem früheren Stadt-oder Landkreis  beibehalten. Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) brauchen dabei nicht vorgelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass  eine Wiederzulassung - auch nach kurzfristiger Abmeldung - mit Kennzeichen aus dem vorigen Zulassungsbezirk ausgeschlossen ist. Auch ist eine Übernahme des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug nicht möglich.     

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Sepa-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel des Fahrzeughalters und Bevollmächtigten
  • bei Firmen Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung
  • Hauptuntersuchungsbericht bzw. Prüfprotokoll Sicherheitsprüfung

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail