Änderung des Namens vom Fahrzeughalter in den Fahrzeugpapieren
Erläuterungen
Wenn sich der Name eines Fahrzeughalters z. B. durch Heirat geändert hat oder bei Firmen eine Umfirmierung stattgefunden hat, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel mit geändertem Namen und/oder die standesamtliche Urkunde
- bei Einzelfirmen eine Gewerbeanmeldung mit geändertem Namen
- bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind benötigen wir den Handelsregisterauszug mit der geänderten Umfirmierung
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t