Online-Zulassungsverfahren
Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 wieder bzw. neu zugelassen wurden, können online außer Betrieb gesetzt werden.
Seit dem 01.10.2017 können Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, auch online wiederzugelassen werden.
Flyer des BMVI zur internetbasierten Außerbetriebsetzung
Seit 01.10.2019 wurde die internetbasierte Abwicklung auch auf alle weiteren Geschäftsvorgänge wie Neuzulassungen, Umschreibungen, alle Varianten der Wiederzulassung, sowie die Adressänderung bei Umzug ausgeweitet.
Beachten Sie bitte die folgenden Voraussetzungen:
Für die online zur Verfügung stehenden Zulassungsvorgänge benötigen Sie je nach Anliegen:
- eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - mit verstecktem Sicherheitscode
- eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - mit verstecktem Sicherheitscode
- Kennzeichen, deren Siegelplaketten ebenso mit Sicherheitscodes versehen sind - sogenannte Klebeplaketten.
Bei Fahrzeugen, deren Papiere und Siegelplaketten vor 2015 ausgegeben wurden, ist eine Online-Bearbeitung leider nicht möglich. In diesen Fällen ist weiterhin eine Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsbehörde erforderlich.
Zusätzlich ist ein neuer Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Ausweisfunktion (eID) erforderlich. Sie benötigen hierfür ein entsprechendes Kartenlesegerät oder die AusweisApp2. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.ausweisapp.bund.de.
Die Bezahlung des Online-Vorgangs ist möglich mit Giropay, Kreditkarte oder Paypal.
Bei einer Online-Außerbetriebsetzung ist kein neuer Personalausweis (nPA) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit Online-Ausweisfunktion (eID) erforderlich.
Die Online-Außerbetriebsetzung kostet 2,70 Euro.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den jeweiligen Online-Zulassungsverfahren:
Bei Fragen zur Vorgehensweise klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) zu internetbasierten Fahrzeugzulassung