Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer
Erläuterungen
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen
Die Verwendung roter Kennzeichen ist ausschließlich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Bei den roten Oldtimerkennzeichen sind noch die An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen (die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen) und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs zulässig.
Vorraussetzung für die Zuteilung eines solchen Kennzeichen ist, dass die Fahrzeuge 30 Jahre oder älter ab Erstzulassungsdatum sind.
Mitzubringende Unterlagen
- schriftlicher Antrag (siehe unten)
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- polizeiliches Führungszeugnis (anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung)
- Kopie des/r Fahrzeugbriefe(s)/Zulassungsbescheinigung
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO