Umschreibung eines Fahrzeugs in unseren Landkreis ohne Halterwechsel
Erläuterungen
Sie sind in den Landkreis Göppingen gezogen?
Dann muss Ihr Fahrzeug in unseren Landkreis umgeschrieben werden.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Adressänderung.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Namensänderung und Kennzeichenwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II
- bei Leichtkraftrollern/-rädern: Betriebserlaubnis
- bisherige Kennzeichen nur bei Kennzeichenwechsel
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code) nur bei fehlendem Versicherungsschutz oder Kennzeichenartwechsel (Änderung auf Saison)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten / Aufenthaltstitel
- bei Firmen Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht
- bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. - Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t