Umschreibung bei Halterwechsel innerhalb des Landkreises
Erläuterungen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug mit bisherigem Göppinger "GP-Kennzeichen" erworben haben, ist ein Halterwechsel vorzunehmen. Die Umschreibung muss unverzüglich erfolgen.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- bei Leichtkraftrollern/-rädern: Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person und Personalausweis / Reisepass desjenigen auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. - Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t