Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I

Erläuterungen

Für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust wird eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters benötigt. In Einzelfällen kann eine Erklärung an Eides statt verlangt werden. Diese wird von der Zulassungsbehörde abgenommen.

Die Verlusterklärung an Eides statt ist vom Halter bzw. von derjenigen Person abzugeben , die den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinighung Teil I) verloren hat.

Mitzubringende Unterlagen

  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Letzter Gültiger HU-Bericht oder Vorlage des hinteren Kennzeichens mit gültiger Plakette (Sollte das Fahrzeug stillgelegt werden entfällt die Vorlage des HU-Berichtes)
  • Verlusterklärung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

Verlusterklärung (PDF,528 KB)

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail