Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
Erläuterungen
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) muss der Fahrzeughalter persönlich eine Verlusterklärung unterzeichnen oder im Einzellfall kann eine Versicherung an Eides verlangt werden. Diese wird von der Zulassungsbehörde abgenommen. Sind die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt, wird diese dann beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten (d. h. es wird geprüft, ob der Brief beispielsweise bei einer Bank hinterlegt ist oder ob dem Kraftfahrt-Bundesamt anderweitige Informationen über den Verbleib des Briefes bekannt sind).
Gegebenenfalls wird eine Aufbietung der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich. In diesem Falle muss eine Frist vor Neuausstellung von ca. 3 Wochen abgewartet werden. Wird das Fahrzeug in einen anderen Landkreis verkauft, kann ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeugs ausgestellt werden. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt dann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Mitzubringende Unterlagen
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Verlusterklärung
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t