Wiederzulassung auf den gleichen Halter nach Außerbetriebsetzung
Erläuterungen
Ihr Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf Sie zugelassen werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Kennzeichenwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht
- bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. - Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t