Wiederzulassung auf den gleichen Halter nach Außerbetriebsetzung

Erläuterungen

Ihr Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf Sie zugelassen werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Kennzeichenwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht
  • bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

Leitung / Kontakt Göppingen

Daniela Malki
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen

Auskunft
Fax +49 7161 202-5292

Kfz-Zulassungsbehörde Göppingen
Landratsamt Göppingen
Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
E-Mail

Leitung / Kontakt Geislingen

Petra Steger
Leiterin Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen

Auskunft
Fax +49 7331 304-309

Kfz-Zulassungsbehörde Geislingen
Landratsamt Göppingen
In der MAG
Schillerstraße 2
73312 Geislingen
E-Mail