Wirtschaftliche Jugendhilfe
Als wirtschaftliche Jugendhilfe wird die Gesamtheit der Leistungen, die Jugendlichen zur Erziehung, Bildung und Entwicklung gewährt werden, bezeichnet.
Unsere Aufgaben
Wir sind zuständig für die finanzielle Abwicklung folgender Leistungen der Jugendhilfe:
- Pflegegelder (Vollzeit- und Tagespflege)
- Kosten für teil- und vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen
- Kindergarten-, Kindertagheim-, Kinderkrippen- und Schülerhortbeiträge
- Versorgung in Notsituationen
- Kosten für sozialpädagogische Familienhilfe
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (ambulant, teil- und vollstationär)
- Hilfe für junge Volljährige
- Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Kostenersatz
- Einkommens- und Vermögensprüfung
- Festsetzung der öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge
- Überleitung von Ansprüchen
- Einzug von Kostenersätzen
Bedarfsermittlung
Die Ermittlung des erzieherischen u. sozialpädagogischen Bedarfs erfolgt durch folgende Stellen:
- Allgemeiner Sozialer Dienst
- Jugendgerichtshilfe (Besondere Sozialer Dienste)
- Pflegekinderdienst
- Adoptionen (Besondere Sozialer Dienste)
Formulare
- Antrag auf Weiterbewilligung von Jugendhilfe (PDF,201 KB)
- Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe - Tagespflege (PDF,205 KB)
- Antrag auf Übernahme der Kosten für Besuch Kindertagesstätte/Kindergarten nach § 90 Sozialgesetzbuch, 8. Buch
- Antrag auf Weiterbewilligung von Jugendhilfe (Tagespflege) (PDF,196 KB)
Hinweis: Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Archivierungszwecke mit Inhalt abspeichern. Die Formulare müssen dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.