Wohngeldbehörde
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.
Wohngeld wird für selbst genutzten Wohnraum bei Mietern als Mietzuschuss, bei Eigentümern als Lastenzuschuss gewährt.
Zuständigkeit
Die Wohngeldbehörde des Landratsamtes Göppingen ist zuständig für die Bearbeitung der Wohngeld-Anträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, außer den Städten Eislingen, Geislingen und Göppingen.
Antragstellung
Wohngeld wird auf Antrag geleistet.
Den Antrag können Sie direkt bei uns stellen.
Hinweis:
Von der Wohngeldbehörde werden keine Probeberechnungen durchgeführt. Bitte sehen Sie von solchen Anfragen ab.
Hierzu verweisen wir auf den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Formulare und Checklisten
Falls Sie den Wohngeldantrag in Papierform stellen wollen, können Sie weiterhin unsere PDF-Formulare nutzen. Diese können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und bei der Wohngeldstelle einreichen.
Wohngeld online beantragen
Über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw) können Sie den Wohngeld-Antrag komplett online stellen. Dazu müssen Sie sich auf dem Serviceportal registrieren. Danach können Sie den Antrag mit oder ohne die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises komplett online stellen. Erforderliche Nachweise können Sie im Verlauf des Antrags hochladen oder in Papierform nachreichen.
Wohngeld beantragen (service-bw)