Grundstücksverkehr
Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)
Unsere Aufgaben
Das Landwirtschaftsamt ist zuständige Behörde für das Agrarstrukturverbesserungsgesetz.
Im Rahmen dieses Gesetzes sind Verkäufe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig bzw. Verpachtungen ab einer bestimmten Größe anzeigepflichtig, um wirtschaftliche und funktionsfähige Flächen zu erhalten.
Wir informieren zu den Voraussetzungen zur Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht. Wir nehmen die entsprechenden Anträge bzw. Anzeigen entgegen und bearbeiten diese.